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Alt 14.04.2009, 11:48   #3
rednose
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Hi,
Verkratzen fällt unter Vandalismus, denn es wurde ja nichts gestohlen, und das zahlt keine Teilkasko.
Da müßte die Vollkasko ran (sofern vorhanden).

Gruß
Rudi

EDIT: Lex war schneller...
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