Zitat:
Zitat von Bumer
Weiss denn eigentlich jemand ob mann laut StVZO Xenon im Nebelscheinwerfer haben darf? Muss ich dabei mit Geldbussen oder sonstigen rechnen?
Nebelscheinwerfer haben ja keine Leuchtweitenregulierung und blenden tun die so oder so
Lg
|
Nein, darfst Du nicht.
Der Nebelscheinwerfer ist ein bauartgenehmigtes Teil, zulässiges Leuchtmittel einzig und allein Halogenleuchtmittel.
Strafe: ab 90 Euro, 3 Punkte.
Zitat:
Zitat von kongaa007
Viele bauen seit Kurzem Xenon in die Nebelscheinwerfer ein. Ist auch nicht verkehrt. Man hat deutlich mehr Licht auf der Straße. Muss das aber auch nicht ausnutzen und das zusätziche Licht auch nur beim Nebel nutzen. Dann kann auch die Pol. nichts machen Natürlich spielt hier auch die Farbe eine Rolle. 4300K bis MAX. 6000K ist ok (finde ich)
Gruß
kongaa007
|
Natürlich wieder völliger Blödsinn.
Wie oben angeführt darf die Bauart nicht geändert werden.
Eine Abnahme durch einen aaS ist NICHT möglich, da der keine Bauartgenehmigungen durchführen kann.