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Alt 08.04.2009, 17:28   #3
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.

Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.

Gruß Philipp
Rücktritt ist erst möglich, wenn der Händler zwei Mal erfolglos repariert hat.
Diese 2 Versuche müssen sich aber jeweils auf das selbe Bauteil beziehen.

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ..."

Ansonsten gäb es noch eine weitere Möglichkeit, bei der aber wie gesagt Auslegungssache ist, ob die Reparatur (i.d.F. Tausch des Zylinderkopfs) eine Wertminderung darstellt.

"... oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist."
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