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Alt 08.04.2009, 15:53   #3
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
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Zitat von rubin Beitrag anzeigen
Tja, innerhalb der Gewährleistung darf der Hersteller natürlich nachbessern. Ist aber für eventuelle Schäden welche dir dabei entstehen (Leihwagen) verantwortlich. Alles andere regelt man selbst via Telefongespräch mit BMW, oder überläßt es der Rechtsabteilung.

BTW: Schon mal die AGB im Kaufvertrag durchgelesen Da steht alles drinnen, worauf du Ansprüche hast, oder nicht. Dazu sind sie auch da und wurden schriftlich bestädigt, daß diese zur Kenntniss genommen wurden.
Einen Leihwagen haben wir ja bekommen (umsonst), nur wollte ich mit etwas "Wissen" im Hinterkopf bei BMW vorsprechen!
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