Zitat:
Zitat von RS744
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?
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Soll ich ehrlich sein? Ich hab den zum Wiederladen von Munition - da werden Airbags eher sehr am Rande behandelt. Aber dort ist es zB so das Pulver nur in Werksseitig geschlossenen Behältern verkauft werden darf, also nicht offen.
Und ein "normaler" Sportschütze darf das Pulver nur in Form fertiger Patronen erwerben - delaborieren, also entfernen des Geschosses um an das Pulver zu kommen ist verboten (abschießen natürlich nicht!) Wie bei den Tüten - als ganzes Teil oder gar nicht!
Also einigen wir uns mal auf: Airbag im Bauteil - Sitz/Lenkrad OK, aber als Einzelteil nein.(und das meinte ich eigentlich!)
Solange bis jemand den Gegenbeweis erbracht hat.
Bei GM hatten wir mal Autos - Pontiac TransSport zB da musstest du das Airbagsteuergerät wechseln wenn es einen Fehler angezeigt hat. Man konnte es nicht zurückstellen. Angenehme Sache wenn man den Fehler nicht auf Anhieb findet.....
Zitat:
Zitat von RS744
Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen?
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Versicherungen zahlen nuneinmal nicht so gerne. Stellt ein Gutachter fest das hier was nicht stimmt wird sie das nutzen um sich zu drücken.
Nach meinem Chrash heute werde ich einen e32 schlachten - wenn jemand die Airbags braucht


