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Alt 04.04.2009, 00:05   #7
RS744
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Zitat von Chevyman Beitrag anzeigen
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklärt.
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?

Zitat:
Zitat von Chevyman
Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK.
Nicht nur evtl., sondern mit Sicherheit 100%ig OK, da gibt es keine Diskussion. Genauso, wie Du auch einen Sitz komplett mit der Gurtstraffereinheit verkaufen darfst, hingegen nicht die Gurtstraffereinheit separat. Die fällt nämlich auch unter das SprengG.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ...
Nö, so einfach ist das nun wirklich nicht. Das im Fz. eingebaute Airbaglenkrad kannst Du ja auch "separat wechseln", und dennoch gilt es als "fest eingebaut" im Fz. Sonst dürftest Du ja auch keinen Gebrauchtwagen verkaufen.

Deshalb meine ich ja: mußt Du beim Lenkradausbau die Airbageinheit vom Lenkrad lösen, ist das nicht mehr gedeckt. Aber das ist meine rein persönliche Interpretation.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt Also - Friede
Yoo, das ist aber auch normal und kein Grund zum Pferdescheumachen. So ein Airbag wird schließlich durchs Fz-System vor jeder Fahrt auf Funktion getestet. Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen? Zumal das SprengG eine ganz andere Intention hat.

Also ganz locker bleiben. Friede.
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