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Alt 03.04.2009, 22:09   #6
Chevyman
Mit links Bremser
 
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Der Verkauf eines ausgebauten Lenkrads mit Airbags ist deshalb entgegen Deiner Falschbehauptung nicht grundsätzlich verboten! Sondern nur dann, wenn der Airbag nicht i.S.v. § 4 (4) 1 SprengV fest im Lenkrad eingebaut ist, wie ich es bereits korrekt dargestellt hatte.
Is ja gut, komm mal etwas runter.
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklährt. Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK. Aber die Dinger in der A Säule - ginge ja nur mit der kompletten Säule - also Flex und raus damit
Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ......
Es geht mir im Grunde auch nicht darum - und das checkt scheinbar keiner - diesen Handel zu verteufeln! Ich wollte einfach nur mal auf die Gefahren die dadurch auftreten können, hinzuweisen. mehr nicht.
Und wenn ich schreibe: "Handel mit gebrauchten Airbags verboten" stimmt das auch - sonst hätte ich ja schreiben müssen :"Der Handel von Teilen die Airbags enthalten" - das wäre dann unwahr gewesen. Liest du aber das posting schreibe ich ja auch von "eingebauten Airbags", oder ?
Wie gesagt - es liegt nicht in meinem Intresse diesen Handel zu unterbinden - nur eben mal aufzeigen was passieren kann. Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt
Also - Friede
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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