Zitat:
Zitat von RS744
Der Verkauf eines ausgebauten Lenkrads mit Airbags ist deshalb entgegen Deiner Falschbehauptung nicht grundsätzlich verboten! Sondern nur dann, wenn der Airbag nicht i.S.v. § 4 (4) 1 SprengV fest im Lenkrad eingebaut ist, wie ich es bereits korrekt dargestellt hatte.
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Is ja gut, komm mal etwas runter.
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklährt. Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK. Aber die Dinger in der A Säule - ginge ja nur mit der kompletten Säule - also Flex und raus damit

Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ......
Es geht mir im Grunde auch nicht darum - und das checkt scheinbar keiner - diesen Handel zu verteufeln! Ich wollte einfach nur mal auf die Gefahren die dadurch auftreten können, hinzuweisen. mehr nicht.
Und wenn ich schreibe: "Handel mit gebrauchten Airbags verboten" stimmt das auch - sonst hätte ich ja schreiben müssen :"Der Handel von Teilen die Airbags enthalten" - das wäre dann unwahr gewesen. Liest du aber das posting schreibe ich ja auch von "eingebauten Airbags", oder ?
Wie gesagt - es liegt nicht in meinem Intresse diesen Handel zu unterbinden - nur eben mal aufzeigen was passieren kann. Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt

Also - Friede