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Alt 03.04.2009, 18:20   #1
Chevyman
Mit links Bremser
 
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen.
Hi
Ich zitiere ungerne wikipedia, aber da gäbe es schon mal genügend Lesestoff zu dem Thema "Airbags"
Auch im angehängetem Dokument steht etwas dazu.
Wie du selber schreibst:

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! .
Das stimmt so, aber es gilt halt nur für EINGEBAUTE Bags, sprich im Auto - sonst wäre ja ein Gebrauchtwagenhandel unmöglich
Sobald jemand das Ding ausbaut kommen die angeführten Vorschriften zum tragen - sprich es ist einfach verboten! Ein ausgebautes Lenkrad ist ausgebaut.....der Verkauf also verboten - es sei denn man lässt den Bag fachgerecht entsorgen und verkauft es ohne!
Da ich über einen Sprenngsrofferlaubnisschein verfüge kann ich dich beruhigen - es liegt mir fern Halbwissen zu verbreiten.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 02 UMGANG MIT AIRBAGS UND GURTSTRAFFERN[1].pdf (15,6 KB, 11x aufgerufen)
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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