Zitat:
Zitat von BlacKi
das auto ist in dem zustand nicht verkehrstauglich. sonst würde er sich hier nicht melden.
die versicherung übernimmt keine schadensfälle, wenn der unfall wegen der untauglichkeit beigetragen hat.
daher, wenn sie ihm das nachweißen könnten, hätte er keinen versicherungsschutz.
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Auch Quatsch mit Soße ....sorry. Wir haben in Deutschland eine Haft
pflichtversicherung. Sollte Dir die Versicherung nachweisen können, das man grob fahrlässig gehandelt hat, kann sie bis max.5000€ zurück fordern. Wenn ein Fahrzeug nicht vermessen ist, ist es noch lange nicht fahruntüchtig, eine grobe Fahrlässigkeit kann ich hier auch nicht erkennen. Also worauf basiert Deine Aussage?
Gruß