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Alt 18.06.2003, 19:26   #2
Franz3250
Taxifahrer
 
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Konkret kann ich Dir zu Deinem Problem nichts sagen, da ich damit, zum Glück!, noch nicht konfrontiert war. Ausserdem handelt es sich bei Bj. 91 wohl um einen E32 (??falsches Board??).
Aber allgemein gehe ich mal davon aus, dass die Werkstatt, m.E. berechtigt, für Reparaturfolgeschäden, die sie nicht zu verantworten hat, bzw. nicht beeinflussen kann, nicht haften wird. Beispiel wäre folgendes Szenario: Kühler defekt, wird getauscht, neuer Kühler hat besseren Durchlass, weswegen 3 Tage später irgendwo ein bislang intakter Wasserschlauch platzt. Ich weiss nicht, ob das technisch möglich ist, aber so vom Prinzip her wirst Du wissen, was ich meine. Dein Fall scheint mir so einer zu sein. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Gruss
Franz

[Bearbeitet am 18.6.2003 um 20:27 von Franz3250]
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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