Zitat:
Zitat von 7er-lex
Laut TÜV reicht eine Elektronische Tür Verriegelung die automatisch bei Tempo 20 Km H schlisst, wen dann noch jemand die Tür öffnet ohne das der Fahrer es Elektronisch entriegelt muss er zweimal an der Türklinke ziehen wenn er das macht wehrend der Fahrt ist das vorsätzlich und daher Selbstverschulden.
Und der Rest ist per Einzelabnahme zu bewerkstelligen.
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Jau, kuck...
Das ist doch schon mal eine Aussage.
Gruß
Knuffel
P.S.: Lasse Dich durch die Spaßvögel nicht irritieren..
