Zitat:
Zitat von BMW-Jens
Hallo,
wenn der Vorbesitzer umgezogen ist gibt es auch einen neuen Eintrag im Brief (da neue Adresse) und der wird als Halter gerechnet...
Gruss
Jens
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Leider Falsch.
Die neue Adresse gibt es nur im Fahrzeugschein oder jetzt als Zulassung II bekannt. Im Brief muss die Adresse nie geändert werden.