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Alt 20.03.2009, 09:57   #5
Don Pedro
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Zitat:
Zitat von BMW-Jens Beitrag anzeigen
Hallo,
wenn der Vorbesitzer umgezogen ist gibt es auch einen neuen Eintrag im Brief (da neue Adresse) und der wird als Halter gerechnet...

Gruss
Jens
Leider Falsch.
Die neue Adresse gibt es nur im Fahrzeugschein oder jetzt als Zulassung II bekannt. Im Brief muss die Adresse nie geändert werden.
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Internette Grüße
Don Pedro
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