Zitat:
Zitat von KaiMüller
die liquidation ist normalerweise die FOLGE der insolvenz  .. der laden ist pleite und wird jetzt zu bargeld gemacht um gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen
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Falsch.
Unter dem Begriff der
Liquidation ist die Auflösung einer z.B. Kapitalgesellschaft (gem. §§ 60 ff. GmbHG) und die anschließende Abwicklung zu verstehen. Mit der Auflösung, die i.d.R. von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird, tritt die Kapitalgesellschaft in das Abwicklungsverfahren ein. Dies bedeutet, dass die werbende Tätigkeit der Gesellschaft eingestellt wird. Die laufenden Geschäfte werden beendet. Im Rahmen der Abwicklung sind nunmehr die Forderungen der Kapitalgesellschaft einzuziehen, die Gesellschaftsverbindlichkeiten zu erfüllen, das Vermögen zu versilbern und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen. Nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft besteht diese weiterhin fort, erst mit der Löschung im Handelsregister ist diese beendet.
Erst wenn die ordnungsgemäße Liquidation der GmbH nicht zur ausreichenden Deckung der Verbindlichkeiten führt, könnte sich eine Insolvenz anschließen. NICHT umgekehrt.
Derzeit wundern sich viele Tartarini-Umrüster über aus der Mottenkiste ausgegrabene geltend gemachte alte Forderungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen. Anscheinend steht es um das Rechnungswesen der aufgrund Auflösungsbeschlusses in Abwicklung befindlichen deutschen "Tartarini-GmbHs" nicht zum besten. Sollten sich diese vermeintlichen Forderungen überwiegend als nicht werthaltig darstellen, könnte in der Tat eine "andere"

Art der Schlußabwicklung der dt. "Tartarini-GmbHs" sich anschließen.