Hola,
Wenn die "Anzahl der Vorhalter" mit zweien angegeben ist,dann bis du der 3. .
Jene Möglichkeit,dass ein anderes Autohaus zwischenzeitig im Besitz dieses Fahrzeugs gewesen war,dieses jedoch nicht anmeldete,fällt flach,da dies nicht als "Halter" (erfolgte Anmeldung des Fahrzeugs) gezählt wird.
Demnach MUSS das Auto zweimal auf jemanden anders gemeldet gewesen sein,bevor deine Frau es besaß.
Ein möglicher Schritt wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag(Für den Käufer erfolgreich gewonnene Prozesse gibt es zu genüge->google)
|