@Oliweb,
die Haftpflicht deckt nur Schäden ab, die Du anderen beifügst.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wirst Du jedoch in Regress genommen, d.h.,
Du mußt der Versicherung den Schaden begleichen.
Diebstahl wird von der Teilkasko und Vandalismusschäden (gilt wie eigenverursachter Schaden) werden von der Vollkasko abgedeckt.
Gruß
Merlin
[Bearbeitet am 4.6.2003 um 23:05 von Merlin]
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Auge um Auge macht die Welt blind.
(Mahatma Gandhi)
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