Zitat:
Zitat von Sheriff
?????
Versteh gerade nicht, was du willst?!? Bei deinem Link steht es doch auch!
... Offen ist bisher, wie die Umstellung gestaltet werden soll - das wissen die wohl selbst noch nicht!
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Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen (was bei Dir anders rüberkam), daß von Anfang an klar war: für Bestandsfahrzeuge folgt eine Regelung nach. Und der Auftrag dazu ist schon im jetzt beschlossenen Gesetz wie folgt formuliert:
Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und ..., werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt.
Wie diese "Überführung" aussehen wird? Ich denke, da ist erst mal wichtig, daß die Ertragshoheit jetzt beim Bund ist, also der BR nicht mehr gefragt werden muß. Also ergeben sich größere Handlungsspielräume, z.B. auch endlich für eine Abschaffung der KfzSt mit Umlegung auf die EnergieSt.