Du hast recht. Ich bin da einem falschen gedanklichen Ansatz nachgehangen.
Die Problematik des hohen Sofortkaufpreises ist nur dann von Interesse, wenn der Händler zum Ausschluss seiner Gewährleistungspflicht von Bastlerware spricht. Weist er hingegen ausdrücklich auf einen tatsächlichen oder jedenfalls vermuteten Defekt hin, ist es wahrhaftig das rein persönliche Problem des Kaufinteressenten, sich auf das Glücksspiel einzulassen.
Ich bin ja fast selber in dieser Situation. Vor mittlerweile gut zwei Jahren habe ich in der Bucht ein MK II gefischt, welches laut Verkäufer in Ordnung ist. Nachdem mir hier über das Forum vermittelt wurde, dass ich das MK II entgegen meiner Erwartung eben nicht Plug and Play austauschen kann, sondern einen Aufwand mit dem Austausch des Kabelbaums betreiben muss, der mir die Lust an der Sache vermiest hat, könnte ich es ja jetzt wieder in den Verkauf geben. Nur traue ich mich das nicht, da ich das Gerät weder kenne noch testen konnte und damit genau in dieser misslichen Lage bin, eine solche Erklärung formulieren zu müssen und diese nach außen hin immer so einen dubiosen Anschein erweckt.
Du kannst also beruhigt sein. Es bedarf also doch nicht verschlungener Gedankengänge eines Advokaten, um diese Thematik klar zu stellen bzw. klar zu sehen.
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
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Geändert von AngelIce (04.03.2009 um 10:00 Uhr).
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