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Alt 03.03.2009, 20:17   #10
mutsy-man
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Kurze Frage...

Wenn ich einen defekten Fernseher verkaufen will.

Und in den Text reinschreibe das er defekt ist, dann aber eine Sofortkaufauktion starte mit sagen wir 50€

Den Fernseher einer kauft, sich in den Schrank stellt und dann feststellt das er defekt ist, der kann mich auf Rückabwicklung verklagen?

Muss man Anwalt sein um das zu verstehen? Wo liegt der unterschied ob die Auktion auf 50 Eus hochgeboten wird oder einer das Teil als Sofortkauf erwirbt?!

In beiden fällen hätte ich auf den defekt hingewiesen....?! Sorry für die offtopic frage...
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