Zitat:
	
	
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					Zitat von Schorsch  ...lt KBA nur für fahrzeuge, die nach 2000 gebaut wurden.
 
 gruß Thorsten
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 Falsch, Torsten.
Du solltest das Infoblatt richtig lesen.
Bei Fahrzeuge, die ab Werk keine hatten muss bei einer Nachrüstung alles erforderliche (vgl. § 50 (10) StVZO) nachgerüstet werden.
Fahrzeuge, die ab Werk ohne ausgeliefert worden sind, genießen Bestandsschutz.