Zitat:
Zitat von nclb-blueman
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Außerdem muss die Niveauregulierung oder automatische Leuchtweitenregulierungvorhanden sein und die Scheinwerferreinigung. Eintragen müsstest du dies eigentlich nicht, oder doch John McClane?
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Bei den meisten Modellen ist eine Eintragung möglich, erforderlich ist sie in jedem Fall.
Selbst gebastelte Umbauten (Xenon- Leuchtmittel in die originalen Scheinwerfer reingefrickelt) sind nicht abnahmefähig.