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Original geschrieben von Amando540i
Zitat:
Original geschrieben von FrankGo
Kommen wir zum Thema zurück.
Geländewagen und Vans haben ihre Lampen durchaus in meiner Augenhöhe.
Und diese Wagen dürfen auch laut Gesetz Xenon verbaut haben.
Insbesondere wenn es vom Auto-Hersteller verbaut wurde.
Es ist zwar so, dass diese Wagentypen ihre Scheinwerfer so eingestellt haben müssen, dass der Lichtkegel sie erheblich mehr zum Boden zeigt, also nach rund 50 Metern absolut schluß sein müßte mit Licht auf der Straße.
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Hmm, das tut jetzt zwar nicht direkt was zur Sache, aber ist das denn wirklich so? AFAIK ist die Scheinwerfereinstellung ein fester Prozentsatz (1,2%?) unabhängig von der Höhe der Scheinwerfer, oder nicht?
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Diese Einstellung ist vom Gesetzgeber gefordert, damit der nahekommende Gegenverkehr nur in den letzten Metern geblendet wird.
Ich habe das "Murks-Xenon" drinnen und sogar die weißen Linien am Streuglas entfernt.
Das Ergebnis ist, dass bei korrekt eingestellten Lampen der Gegenverkehr nicht wesentlich geblendet wird.
Ein "Aufblenden" des Gegenverkehrs gab es in der "Anfangszeit" nicht.
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Naja, "nicht wesentlich", das ist DEINE Ansicht. Du wirst Dir selber ja auch selten entgegenkommen... Blendung sollte doch auf ein Minimum reduziert werden finde ich. Und was meinst Du mit "Anfangszeit"? Wirst jetzt öfters angeblinkt, oder wie darf ich das verstehen?
Ich hab einen viel besseren Tipp: Warum modifizierst Du Deine Blende nicht einfach entsprechend? Brauchst doch nur ein Stück Blech an die Blenden kleben oder nieten... Der geringe Aufwand wäre mir das schon Wert, vor allem in Betracht der Möglichkeit daß Dich mal einer verklagt weil Du ihn geblendet hast und er einen Unfall gebaut hat...
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Diese Einstellung fahre/fuhr ich an allen meinen Autos und Motorrädern und maximal die vor mir fahrenden Fahrzeuge haben gemeckert, der Gegenverkehr hat seltenst (naja, 100 Wattbirnchen haben früher schon etwas mehr Licht auf die Straße gebracht) mit der Lichhupe "gemeckert".
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Ciao
Amando
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Na, 1.2% würde heißen, dass ein Wagen mit Scheinwerfern auf 50cm Höhe erheblich weniger sieht, als ein Wagen mit Scheinwerfern auf 1.20m Höhe.
Ausgerechnet:
Bei einem Auto dessen Scheinwerferbrennpunkt 50cm (erlaubt ist: Reflektorunterkant muß höer als 50cm über Straße sein) über Straßenkante liegt würde dies bei 1.2% eine Ausleuchtung auf 41.67 Metern bedeuten. Das wären im Groben die mir bekannten 50m.
Bei einem Auto, dessen Lampen aber auf 1.20m (Dies ist der gesetzlich höchste Punk der leuchtenden Fläche) würden 1.2% dann 120 Meter bedeuten.
Das ist nicht so. Ich weis nicht wo es ganeu steht, aber je höher der Scheinwerfer montiert ist, um so mehr muß er nach unten leuchten.
.. Anfangszeit war die Testphase von ca. 2 Wochen und "Original-Einstellung" der Scheinwerfer....
Wenn ich jedliches Blenden des Gegenverkehrs vermeiden will dann bleibe ich zuhause.
Denn JEDE Lampe blendet, wenn man in sie rein guckt.
Oder sollte ich mit 55 Watt Glühbirnen (keine Halogen !!) fahren ???
Dann sehe ich die Straße nicht mehr und der Gegenverkehr blendet auf, weil er denkt, ich würde mit Standlicht fahren.
Die Blende bleibt so wie sie ist.
Unfall wird es dadruch keinen Geben.
Diese Grundsatzdiskussion gab es schon mal...
bei Einführung von Halogen-Brennern.
Als diese die Glühlampen verdrängt haben waren auch alle der Meinung, dass Halogen blendet und Unfallgefahr Nummer 1 ist.
Das ist heute nicht mehr so.
Das soll nicht heißen: Nur ich muß was sehen, die anderen sind mir egal.
Aber es ist in meinen Augen sehr viel Wert, wenn ich was sehe. Eine minimale und unvermeidbare Beeinträchtigung der anderen ist hinzunehmen. Sollen die doch bitte auch auf Xenon hochrüsten.
Wenn sie dann noch ihre Lampeneinstellung korrekt einstellen gibt es keine Probleme.