Zitat:
Original geschrieben von FrankGo
Kommen wir zum Thema zurück.
Geländewagen und Vans haben ihre Lampen durchaus in meiner Augenhöhe.
Und diese Wagen dürfen auch laut Gesetz Xenon verbaut haben.
Insbesondere wenn es vom Auto-Hersteller verbaut wurde.
Es ist zwar so, dass diese Wagentypen ihre Scheinwerfer so eingestellt haben müssen, dass der Lichtkegel sie erheblich mehr zum Boden zeigt, also nach rund 50 Metern absolut schluß sein müßte mit Licht auf der Straße.
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Hmm, das tut jetzt zwar nicht direkt was zur Sache, aber ist das denn wirklich so? AFAIK ist die Scheinwerfereinstellung ein fester Prozentsatz (1,2%?) unabhängig von der Höhe der Scheinwerfer, oder nicht?
Zitat:
Diese Einstellung ist vom Gesetzgeber gefordert, damit der nahekommende Gegenverkehr nur in den letzten Metern geblendet wird.
Ich habe das "Murks-Xenon" drinnen und sogar die weißen Linien am Streuglas entfernt.
Das Ergebnis ist, dass bei korrekt eingestellten Lampen der Gegenverkehr nicht wesentlich geblendet wird.
Ein "Aufblenden" des Gegenverkehrs gab es in der "Anfangszeit" nicht.
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Naja, "nicht wesentlich", das ist DEINE Ansicht. Du wirst Dir selber ja auch selten entgegenkommen... Blendung sollte doch auf ein Minimum reduziert werden finde ich. Und was meinst Du mit "Anfangszeit"? Wirst jetzt öfters angeblinkt, oder wie darf ich das verstehen?
Ich hab einen viel besseren Tipp: Warum modifizierst Du Deine Blende nicht einfach entsprechend? Brauchst doch nur ein Stück Blech an die Blenden kleben oder nieten... Der geringe Aufwand wäre mir das schon Wert, vor allem in Betracht der Möglichkeit daß Dich mal einer verklagt weil Du ihn geblendet hast und er einen Unfall gebaut hat...
Zitat:
Diese Einstellung fahre/fuhr ich an allen meinen Autos und Motorrädern und maximal die vor mir fahrenden Fahrzeuge haben gemeckert, der Gegenverkehr hat seltenst (naja, 100 Wattbirnchen haben früher schon etwas mehr Licht auf die Straße gebracht) mit der Lichhupe "gemeckert".
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Ciao
Amando