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Alt 28.05.2003, 00:17   #5
FrankGo
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Kommen wir zum Thema zurück.

Geländewagen und Vans haben ihre Lampen durchaus in meiner Augenhöhe.
Und diese Wagen dürfen auch laut Gesetz Xenon verbaut haben.
Insbesondere wenn es vom Auto-Hersteller verbaut wurde.

Es ist zwar so, dass diese Wagentypen ihre Scheinwerfer so eingestellt haben müssen, dass der Lichtkegel sie erheblich mehr zum Boden zeigt, also nach rund 50 Metern absolut schluß sein müßte mit Licht auf der Straße.

Diese Einstellung ist vom Gesetzgeber gefordert, damit der nahekommende Gegenverkehr nur in den letzten Metern geblendet wird.

Ich habe das "Murks-Xenon" drinnen und sogar die weißen Linien am Streuglas entfernt.
Das Ergebnis ist, dass bei korrekt eingestellten Lampen der Gegenverkehr nicht wesentlich geblendet wird.
Ein "Aufblenden" des Gegenverkehrs gab es in der "Anfangszeit" nicht.


Da mir aber die "Standardeinstellung" von Abblendlampen zuwieder ist (ich brauche mehr als 50 Meter ausgeleuchteter Fahrbahn) habe ich meine Xenon-Murks-Nachrüstteile wie folgt eingestellt:

Tank voll und Kofferraum leicht belastet und dann das "Gefälle" des Lichtkegels so,
dass die Straße zu ca. 200 Metern ausgeleuchtet wird.
Also Minimales "Gefälle".

Die Asymetrie-Grenze von der Mitte etwas weiter zur Beifahrerseite gestellt.
Damit wird bei leichten Kurven keinerlei Gegenverkehr geblendet.

Und damit in kräftigen Kurven der gegenverkehr nur kurzzeitig geblendet wird muß der Fahrer das rechte Bodenpedal halt etwas stärker treten.


Diese Einstellung fahre/fuhr ich an allen meinen Autos und Motorrädern und maximal die vor mir fahrenden Fahrzeuge haben gemeckert, der Gegenverkehr hat seltenst (naja, 100 Wattbirnchen haben früher schon etwas mehr Licht auf die Straße gebracht) mit der Lichhupe "gemeckert".
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