Hatte ich auch mal vor gehabt, ist garnicht so leicht...
Du benötigst das CoC "Certificate of Conformity" für Fahrzeuge ab EZ: 1993.
Das gabs beim Kauf des Wagens damals dazu. Mal beim Hersteller anfragen, falls es nicht mehr vorhanden sein sollte, oder beim Tüv.
Dann noch eine Vollabnahme nach § 21 beim Tüv.
Dazu die Original Schweizer Papiere, inclusive Abmelde Bescheinigung.
Kaufvertrag über den Gebrauchtwagenkauf.
Zoll Bescheinigung, das der Wagen in D Ordnungsgemäß verzollt wurde.
Dann noch eine menge Geduld beim Straßenverkehrsamt.
Was alles im einzelnen Kostet, ist von Kreis zu Kreis völlig unterschiedlich, warum auch immer??
Zusammenfassend eine sehr Nerven- und Zeitraubende angelegenheit, bei der ich vor 2 Jahren Kapituliert bin...
Mfg.
Fabi
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