Zitat:
Zitat von hunmen
wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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Ausgeschlossen ist rein gar nichts, weder auf Bestellung, noch auf Rechnung.
Auf der Bestellung ist groß vermerkt "1 Jahr Gebrauchtwagengarantie".
Ist meines Erachtens alles nebensächlich, mir gehts einfach nur darum:
Der Wagen wurde mit diesem Defekt an mich verkauft, ohne das es mir mitgeteilt wurde (Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung etc. mal aussen vor).
Kann ich den Händler deswegen belangen?
Gruß Adi