Zitat:
Zitat von buko12
Hallo Piet ,
Zitat : Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit
  
was soll denn das sein    Vorsicht-Vorsicht
Grß buko12
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Warum vorsicht vorsicht



Der Verkäufer sichert sich nur davor ab, dass er in seinem Angebot zB nicht alle Ausstattungsinhalte aufzählt, wobei der Anspruch auf Vollzähligkeit bei der Ausstattung wohl Schwachsinn wäre, denn welcher Käufer beschwert sich hinterher, dass er mehr Ausstattung hat, als der Verkäufer angab. Es würde auch keine Probleme geben, wenn er im Inserat Schäden am KFZ nicht aufzähle, aber im "Kundengespräch" diese erwähnt.
Das Einzige, was ein wenig zum Überlegen gibt, ist der Hinweis auf "ohne Gewähr"....dies würde bedeuten, dass irgendwelche Daten (Km-Stand, EZ etc) evtl nicht stimmen könnten...Eventuell !!
"Vorsicht-vorsicht" würde ich zunächst erstmal nur mit Vorsicht aussprechen
Mein Vorschlag, den Verkäufer kontaktieren, nachfragen und herausfinden, was er mit diesem Hinweis "ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr" meint...und dann kann man immer noch von einem Kauf oder Besichtigung das KFZ absehen....
Interessant wäre zu erfahren, wie der Verkäufer sich dazu äussert

