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Alt 04.02.2009, 20:49   #6
Carlton
"Dickerchen" mit Bumms
 
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Zitat:
Zitat von buko12 Beitrag anzeigen
Hallo Piet ,

Zitat : Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit


was soll denn das sein Vorsicht-Vorsicht

Grß buko12
Warum vorsicht vorsicht

Der Verkäufer sichert sich nur davor ab, dass er in seinem Angebot zB nicht alle Ausstattungsinhalte aufzählt, wobei der Anspruch auf Vollzähligkeit bei der Ausstattung wohl Schwachsinn wäre, denn welcher Käufer beschwert sich hinterher, dass er mehr Ausstattung hat, als der Verkäufer angab. Es würde auch keine Probleme geben, wenn er im Inserat Schäden am KFZ nicht aufzähle, aber im "Kundengespräch" diese erwähnt.

Das Einzige, was ein wenig zum Überlegen gibt, ist der Hinweis auf "ohne Gewähr"....dies würde bedeuten, dass irgendwelche Daten (Km-Stand, EZ etc) evtl nicht stimmen könnten...Eventuell !!

"Vorsicht-vorsicht" würde ich zunächst erstmal nur mit Vorsicht aussprechen

Mein Vorschlag, den Verkäufer kontaktieren, nachfragen und herausfinden, was er mit diesem Hinweis "ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr" meint...und dann kann man immer noch von einem Kauf oder Besichtigung das KFZ absehen....

Interessant wäre zu erfahren, wie der Verkäufer sich dazu äussert
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger

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