Altfahrzeuge, d.h. solche mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009, sind nach dem Gesetzesentwurf nicht von der geplanten Neuregelung der KfzSt ab 01.07.2009 betroffen.
Diese "Altfahrzeuge" sollen erst ab 01.01.2013 in das CO²-basierte KfzSt-System überführt werden. Das Nähere dazu wird sowieso erst durch ein weiteres, nachfolgendes Gesetz geregelt werden.
Hier ->
http://www.7-forum.com/forum/1071806-post36.html
hatte ich schon mal die Fundstelle für die besonders Neugierigen vermerkt.
Also ruhig Blut, für die E32, E38, E65 ändert sich erst mal gar nichts - falls sich nicht noch im Gesetzgebungsverfahren eine Wandlung ergibt.