Quark
Nö. Denn Deine Preisvorstellung ist ja nicht mehr als eine Offerte, auf die der Kaufinteressent erst mal ein Angebot abgeben muss. Dieses kannst Du als Verkäufer annehmen oder eben nicht.
Keine Bange also, wenn Du diese virtuelle Person mit Deinem Schnäppchen heiß gemacht haben solltest.
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
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