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Alt 29.01.2009, 06:37   #9
Rennsemmel
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Meine Feststellung:
In den meisten Fällen wird über einen Defekt der Sitzbelegungsmatte Beifahrer geklagt.
Da jedoch der Fahrersitz, in der Regel, mehr in Anspruch genommen wird, müsste der doch zuerst aufmucken
Gruß Klaus
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