Thema: B12*geil*
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Alt 22.05.2003, 21:49   #6
FrankGo
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Zitat:
Original geschrieben von FP
Meines bescheidenen Wissens nach ist ein Händler bei Verkauf an privat verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu geben, er hat aber die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr zu begrenzen.
Gruß
FP
P.S.: Geiiiiiiiler B12
YES, das war genau so... gemäß der "Motorwelt".. ADAC-Clubzeitung.
Ein pauschales "ich gebe keine Garantie" heißt automatisch 2 Jahre,
denn es ist illegal und absolut wirkungslos.
Dann gilt das Gesetz.

Bei Verkürzung auf 1 Jahr muß das dann auch so drinne stehen..
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Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
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