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Alt 26.01.2009, 05:17   #7
Mic
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Hallo Zusammen,

richtig ist, daß es für die Jettronic keine legale Möglichkeit gibt, und es ist auch richtig ( ich werde unsere HP nachher dahingehend ändern ), daß Quereintragungen über die Vergleichbarkeit inzwischen nicht mehr gehen.

Für die Motronic im E23 ( und nur für den E23 ) hat der Betrieb, mit dem wir das damals angegangen sind, jedoch ein komplettes Gutachten mit Zyklus und Trallala erstellen lassen - der kann also noch ohne Riesenaufwand umrüsten / umschlüsseln.

Ansonsten bleibt es, wie auf unserer HP beschrieben : ist der Tüv-Onkel wissend und willig und noch dazu BERECHTIGT ( Achtung : nicht jeder Ingenieur beim Tüv darf auch jede Eintragung machen - es gibt hier so eine Art Güteklasse für die Ingenieure - nur erzählen die einem erfahrungsgemäß nicht freiwillig, das in dem Tüv-Stützpunkt z.B. 60km entfernt ein Ingenieur sitzt, der das darf.... ), kann er es immer noch bescheinigen - nur halt nicht mehr über die Vergleichbarkeit herleiten.........also ist der Aufwand jetzt noch etwas grösser......

Gruß Mic

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