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Alt 25.01.2009, 17:31   #3
RS744
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Wer an Airbags bastelt - auch der Ausbau gehört schon dazu - sollte sich auch mit dem Sprengstoffgesetz befassen, speziell §§ 27, 7 dort.

D.h. das ist auch beim eigenen Fz. ohne Erlaubnis verboten und eine OWi, die mit bis zu 50 TEUR Geldbuße geahndet werden kann.
Lesenswert -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.motor-talk.de/forum/aktio...hmentId=615624

Andererseits dürfte das eher die Theorie und nicht die Praxis sein.
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