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Zitat von rbau
Noch besser ist folgende Klausel: "Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässsig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen....."
Sollte der Händler nach dem 15.3.09 liefern müßte ich also auch noch zur Krönung die Preiserhöhung vom März zahlen.
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Gilt das wenigstens auch umgekehrt, falls die Auslieferung nach dem 15.3. erfolgt und die Preise bis dahin stark gesunken sein sollten?
Kannst Du dann ebenfalls darauf pochen entsprechend weniger zu zahlen?
Bei der aktuellen Automobil-Krise ja nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Preise in diesem Fahrzeugsegment nachgeben.
Gruß Jippie