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Zitat von morpheus
Hallo zusammen,
kurze Frage: fahre auf meinem 750iL die Styling 21 M-System ll-Felgen vom M5 mit folgender Bereifung:
VA: 235/45R17
HA: 265/40R17
Da das Fahrzeug vorher in der Schweiz zugelassen war, habe ich den relativ neuen EU-Brief für Deutschland, und dort sind ja bekanntlich keine Sondereintragungen mehr vermerkt.
Brauche ich für eine neue HU (erst im nächten Jahr fällig) eine Bescheinigung für diese Felgen-/Reifenkombination oder kann ich einfach darauf verweisen, dass diese Felgen auch für den E32 zugelassen sind??
Habe nämlich keine Lust, nachher 2 oder 3 Mal zum Tüv zu fahren!
Grüße, morpheus
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Im Alten Kfz-Brief Nachschaun is da Immer Vermerkt.
und wenn die dinger z.b. wegen der ET (Wie Bei den M67 sty. Felegn (M3 e46)) net passen einfach normalos Drauf und dann zum tüv un danach wieder umschrauben !!! (Achtung: Bei einem unfall zahlt dann die Versicherung net !!!)
Mfg. Mirko od. Beim tüvler od. Freundlichen Nachfragen !!!