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Alt 20.01.2009, 16:25   #4
at4wobe1
Viel hilft viel!
 
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Die Gewaehrleistung sollte 2 Jahre sein und zwar von wem immer (Haendler, Fachbetrieb, Geschaeft) man was kauft. Derjenige muss sich dann mit dem Herseller rumschlagen.
Nach 6 Monaten kehrt sich jedoch die Beweislast um.

Stimmt deswas ich da palaber? Wo sind die Jusristen?
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