Zitat:
Zitat von Bumer
...blenden tun die so oder so  Lg
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ein hartnäckiges gerücht, wie ich finde...
also ich kenne nur das hier:
Zitat:
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Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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quelle:
StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
du wirst dich aber umgucken, im nebel siehst du nix mehr.
liegt IMHO an dem weiß- bzw. blaulichtanteil, du blendest dich selbst damit.
und vermutlich (unter vorbehalt) mußt den kram auch eintragen lassen.
gruß