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Alt 17.01.2009, 03:41   #4
McDeath
Kugelsichere Seele
 
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Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
Breites Grinsen

Zitat:
Zitat von Bumer Beitrag anzeigen
...blenden tun die so oder so Lg
ein hartnäckiges gerücht, wie ich finde...


also ich kenne nur das hier:
Zitat:
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
quelle: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

du wirst dich aber umgucken, im nebel siehst du nix mehr.
liegt IMHO an dem weiß- bzw. blaulichtanteil, du blendest dich selbst damit.
und vermutlich (unter vorbehalt) mußt den kram auch eintragen lassen.

gruß
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Gruß
Tom

Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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