Da Du, lieber Smallseven ohne bürgerlichen Namen, nach der konkreten Regelung fragst, welche die hier mehrfach geäußerte Behauptung, dass im Kaskofall alleine Deine Versicherung die Musik bestellt und auch bezahlt, bestätigt, darfst Du Dich auch mal hier
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008 ? Stand 17.08.2007
durchwühlen. Da guckst Du bei
A.2.8 - Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Vielleicht interessiert Dich oder andere Ungläubige auch das noch:
A.2.13.1 ...Ebenfalls nicht ersetzt werden ... Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.