Mit Beratungsresitenz hat das sehr wenig zu tun. Es kommen einfach keinerlei echte Argumente die belegen würden daß die Versicherung hier ein Vorrecht hat.
Ich hätte mir eine Antwort gewünscht wie z.b. unter §13 Abs. (6) der Vertragsbedingungen zur Fahrzeugversicherung (Kasko) steht:
"Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur dann, wenn er ihn beauftragt hat oder die Beauftragung mit ihm vereinbart war."
Und schon wäre das Thema mit einem Satz erledigt. Sätze wie "Das ist einfach so..." sind da nicht sonderlich hilfreich.
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Mfg&T
Smallseven
Geändert von Smallseven (03.01.2009 um 19:15 Uhr).
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