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Alt 18.05.2003, 22:58   #8
Taliesin
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Also ich bin gewiß KEINER von diesen Oberlehrer Typen (auch wenn ich Benz fahre...) und zu dem Thema Tempo auf der Landstraße sag ich besser nix! Aber: Der "umgemähte" Leitpfosten ist Sachbeschädigung ( § 303 StGB) an öffentlichem Eigentum, somit eine Straftat, ob nun fahrlässig oder vorsätzlich beganegen, lassen wir ebenfalls dahingestellt sein. Jedenfalls muß das ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden, ansonsten kommt da noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) dazu - die veletzten Vorschriften nach StVO/StVZO erspar ich mir...

Überschreite selbst ab und an mal eine der Straßenregeln, wenn ichs irgendwie mit mir, meinem Gewissen und meinem Hirn vereinbaren kann - und wenn ich driften üben wollte, fahre ich zum "Ring" (war gard heute da aber nur zum Gucken nicht zum üben - macht auch mit dem Merci keinen Spaß...)

Bitte nicht sauer sein, aber meld den Schden, ist besser, gerade! für Dich, denn die Kriminaltechnik kriegt sowas raus (ok, wenn Du VIEL Glück hast, dann ist denen der Pfosten der Aufwand nicht Wert, aber wenn Du n schrfen Hund als ermittelnden PolBeamten/Staatsanwalt hast dann haste gelitten...)

Greetings

Taliesin
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