Mir war das bisher völlig egal ob Haftplicht oder Kasko.
Wenn die Versicherung einen Gutachter schicken wollte habe ich das einfach immer abgelehnt und einen eigenen beauftragt.
Dieser wurde definitiv auch schon in Kasko-Fällen rel. problemlos bezahlt.
Gibts es da eine gesetzliche Grundlage die man nachlesen kann?
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Mfg&T
Smallseven
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