Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.01.2009, 21:53   #11
7owner
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7owner
 
Registriert seit: 20.05.2008
Ort: Rendsburg
Fahrzeug: E 38 735iA (9/96),E 31 850iA (7/90),Honda CB 750 F2 Boldor RC 04 (5/84)
Standard

Ob es die Regel auch bei Kasko gibt,weiss ich nicht genau.Aber er kann gegen Gutachten abrechnen,dann allerdings ohne MWST.Wenn er dann später nachweist,das das Fahrzeug repariert worden ist,gibts noch Nutzungs-Ausfall für die Dauer der Reparatur.

MfG Billy
7owner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten