Zitat:
Zitat von 8mal8
Nicht immer.
Wenn die Lampen ein E prüfzeichen haben,du eine Scheinwerfer reinigungsanlage und ALWR hast oder einen Wagen der EZ vor 2000 hat und du ein Gutachten hast dann nicht.
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falsch!
selbst wenn eingetragen - ungültig.
der scheinwerfer selbst muss eine bauartprüfung für xenon haben.
hat er das nicht, kannst du das vergessen.
ganz einfach.