Zitat:
Zitat von budweiser1711
Zumindest hier in Ö darf jeder so lange mit Neblern fahren wie er will...weiß nicht wie es in D ist.
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Zitat:
§17, Abs. 3 StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
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Kostet 10 Euro, wenn die grünen ungnädig sind, sonst ists nur eine mündliche Verwarnung... 
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...in diesem Sinne
yours boppy
Geschichten, die das Leben schreibt; Juni '10:
<Max> Irgendwann kommt der Tag, an dem ich 'ne Gymnastikschule besuche...
<Max> ...nur, um mir selber in den Ars*h beißen zu können!
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