Zitat:
6. Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. Lieferzeitpunkt (Neufahrzeuge) zu übergeben und zu übereignen.
7. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die mobile.de Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Verwendet der Teilnehmer Katalogbilder, so muss er dies gesondert kenntlich machen.
8. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht), der Pkw-EnVKV und der Preisangabenverordnung beachten. Nach § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung sind Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer beinhalten müssen.
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Quelle:
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Versuchter Betrug zählt auch zu Betrug. Hier kann man sogar Vorsatz sehen, da er genau weiss, dass er gegen die AGB verstößt. Das ist genau wie bei eBay: versuchst du etwas zu verkaufen, was du nicht hast, steht die Polizei vor der Tür und das schneller als dir lieb ist.