Nein. Durch die Nivea-Regulierung wird die Leuchtweite genügend reguliert um den Ansprüchen des Gesetzgebers bei der Nachrüstung von Xenon Genüge zu tun. Die restlichen Voraussetzungen (z.B. Scheinwerferreinigung) müssen natürlich auch erfüllt sein.
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Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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