Hast im Prinzip recht. Manche Kollegen fahren aber immer wieder diese Schiene, dem jeweiligen Prozessgegner schriftsätzlich kund zu geben, dass seine Rechtsverteidigung ja
völlig aussichtslos 
sei und er deshalb den Widerspruch zurück nehmen möge.
Ich persönliche halte davon gar nix, kann mir allenfalls vorstellen, dass man diesen Weg wählt, um die Einzahlung der weiteren Gerichtskosten zu vermeiden. Das aber ist nur dann von Interesse, wenn der klagende Mandant keine Rechtsschutz hat und gleichzeitig etwas klamm ist.
Ansonsten wäre mir immer daran gelegen, möglichst schnell zu einem Verhandlungstermin zu kommen. Denn Untätigkeit des Prozessgegners ist in diesem Falle nicht zu erwarten, so dass auch nicht etwa damit gerechnet werden kann, mal so eben ein Versäumnisurteil einzustreichen.
Ich denke mal, dass um Ostern herum die nächste Sachstandsmitteilung kommt

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