Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.11.2008, 16:58   #10
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo,

hab vorher nichts gefunden, aber es ist so

§36 StVZo
sagt folgendes Absatz 2

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Also könntest Du sie schon noch fahren, aber ich würde es trotzdem nicht tun. Schon gar nicht in der jetzigen Jahreszeit.

Schöne Grüße
Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten