Wenn der Schaden so groß ist wie von dir beschrieben, wird es auf einen Totalschaden hinauslaufen. D.h. du bekommst den Zeitwert abzügl. Restwert (also das, was du für den Rest noch beim Schrotti kriegen würdest).
Einen Nutzungsausfall wirst du für die Zeit der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs bekommen, meist irgendwas um ca. 7 Tage.
Alternativ kannst du das Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Kosten max. 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen - allerdings muss das Fahrzeug dafür komplett wiederhergestellt werden, also keine Teilreparaturen oder unfachmännische Ausführungen.
Alles ohne Gewähr, dein Anwalt wird dir Genaueres sagen - und den zahlt auch die Gegnerische!
Gruß
Mark
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