Zitat:
Zitat von BKirk
....... zum Ausgleich wäre es sicher allen Beteiligten recht, wenn Young- und Oldtimer u.ä. von solchen im Grunde nicht erfüllbaren Gewährleistungspflichten ausgenommen wären.
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Boris,
bei diesem Punkt stimme ich dir natürlich zu. Diese Garantie/Gewährleistungs Geschichte verkrault im Grunde sicher viele, die mit Oldtimern Geld ehrliches verdienen und damit vielen "Nicht-Schraubern" erst ermöglichen solch ein Hobby zu haben.
Meine Frage zielte auf die theoretische Rechtslage.
In der Realität hat man sicher mehr davon mit einem Oldtimer Restaurator einen einheitlichen Nenner zu finden, da gerade in dem Bereich der Ruf noch was zählt und die Händler häufig selbst eine engere Beziehung zu den Wagen haben als ein Jahreswagenverkäufer ...soll heißen man wird sich sicher einig, wenns mal klemmt, auch ohne Rechtsanwalt etc....