Zitat:
Zitat von 12Zylinder
Also ich denke mal eher, dass @Wolf730 gemeint hat, dass der Verkäufer selber schuld ist,
wenn er den Wagen für das Höchstgebot abgegeben hat. 
Klassisches BGH Urteil hin oder her...
Gruss
12Zylinder
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@12Zylinder und Altbert
....ich meinte eher das sowohl Auktionstext als auch höchstes Gebot an einem PC eingegeben wurden.......alles klar ?



Niedriger Preis und Höchstbieter mit Bewertungsstand 1 - Haaaaaallooooooooo.........


Gruß
Wolfgang