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Alt 11.11.2008, 07:47   #2
Wolf730
Milchliebhaber
 
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Zitat:
Zitat von 12Zylinder Beitrag anzeigen
Also ich denke mal eher, dass @Wolf730 gemeint hat, dass der Verkäufer selber schuld ist,
wenn er den Wagen für das Höchstgebot abgegeben hat.
Klassisches BGH Urteil hin oder her...

Gruss
12Zylinder
@12Zylinder und Altbert

....ich meinte eher das sowohl Auktionstext als auch höchstes Gebot an einem PC eingegeben wurden.......alles klar ?
Niedriger Preis und Höchstbieter mit Bewertungsstand 1 - Haaaaaallooooooooo.........

Gruß
Wolfgang
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